Der Visumsantrag Ihrer Mutter wurde abgelehnt?
                               Ihr ausländischer Ehegatte bekommt keine Aufenthaltserlaubnis?
Sie möchten Ihre Kinder nach Deutschland holen?
                              Sie müssen einen Asylantrag stellen?


Die Einreise nach und der Aufenthalt in Deutschland für Menschen ohne deutschen Pass ist in einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen geregelt. Neben nationalem Recht spielen Regelungen auf europäischer Ebene eine immer größere Rolle.

 

Politisch Verfolgte können einen Asylantrag stellen. Das Verfahren ist im Asylverfahrensgesetz geregelt.

 

Spezialregelungen für EU-Bürger, für die Niederlassungsfreiheit gilt, finden sich im Freizügigkeitsgesetz/EU.

 

Ansonsten regelt das Aufenthaltsgesetz die Voraussetzungen, das Verfahren und sonstige Details für Einreise und Aufenthalt von Ausländern in Deutschland.

 

Daneben findet sich noch eine Vielzahl von Spezialgesetzen/-verordnungen für bestimmte Einzelheiten.


Ausländerrechtliche Besonderheiten finden sich daneben aber auch im Sozialrecht (Kindergeld etc.), im Familienrecht (anwendbares Scheidungsrecht) und im Strafrecht (Information der diplomatischen Vertretung, vorzeitige Haftentlassung).


Es gibt viele Umstände, die gute Beratung und erfahrene Vertretung gegenüber Botschaften, Ausländerämtern, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie anderen Behörden und Gerichten erfordern.


Ich bin seit 1991 umfassend in asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren sowie bei Ehesachen mit und unter Ausländern und in Strafverfahren von Ausländern tätig.

Dabei berate und begleite ich Sie von der Asylantragstellung bis zum Abschluss des Asylverfahrens. Gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ebenso wie vor den Verwaltungsgerichten.

 

Im Aufenthalts- und Einreiseverfahren vertrete ich Sie von der Beantragung eines Visums bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels oder der Einbürgerung, bei Fragen der Familienzusammenführung und bei drohender Abschiebung.